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   BSG, 17.05.1972 - 12 RJ 52/72   

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BSG, 17.05.1972 - 12 RJ 52/72 (https://dejure.org/1972,10261)
BSG, Entscheidung vom 17.05.1972 - 12 RJ 52/72 (https://dejure.org/1972,10261)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 12 RJ 52/72 (https://dejure.org/1972,10261)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 17.05.1972 - 12 RJ 52/72
    Die Revision der Beklagten ist infolge Zulassung statthaft und form- und fristgerecht eingelegt" Bei einer zulässigen Revision ist zunächst zu prüfen, ob das LSG in der Sache entscheiden konnte, d"h° ob die Berufung zulässig war (BSG 2, 225)" Streitgegenstand der Berufung war nur die Rente für einen bereits abgelaufenen Zeitraum, d°i° für die Zeit bis 51° Oktober 1965" Es kommt nicht darauf an, aus welchen Rechtsgründen umdiese Rente gestritten wird, ob der Rentenanspruch verjährt ist (S 29 Abso 5 EVO)? oder ob es sich um die Zahlung einer Kannleistung handelt (@ 4524 Abs° 5 EVO)° Maßgebend ist allein der Zeitraum, für den die Rente begehrt wirdo Die Berufung der Beklagten gegen das in der vorliegenden StreitSache ergangene Urteil des SG war deshalb nach 5 446 SGG nicht zulässige Das SG hat die Berufung auch nicht nach 5 450 Nr° 4 SGG zugelassen° Die - irrige - Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG kann nicht als Zulassung der Berufung angesehen werden (SozR Nr° 40" 58" 409 44 zu 5 450 SGG)° Die Berufung war auch nicht nach 5 450 Nr() 2 SGG zulässig; denn die Beklagte als Berufungsklägerin hatte keinen - vorliegenden - wesentlichen Verfahrensmangel gerügt und das LSG hat keinen derartigen Verfahrensmangel festgestellt° Da die Berufung somit nicht zulässig war" durfte das LSG nicht in der Sache selbst entscheiden° Sein Urteil ist deshalb aufzuhebeno Die Berufung der Beklagten das gegen.
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